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[ + Das geschäftliche Kennzeichen ]
[ + Benutzung und Markeneintragung ]
[ + Domainnamen ]

Jedes Unternehmen, jedes Produkt oder jede Dienstleistung hat einen Namen, um Identität zu schaffen.
Dieser Name oder das Kennzeichen muss im rechtlichen Sinne schutzfähig sein, um andere – insbesondere
Konkurrenten – von der Nutzung des gleichen oder eines ähnlichen Namens auszuschließen. Dies sollten Sie
bei der Namensgenese und der Gestaltung des Markenzeichens von vornherein erst überprüfen und dann schützen lassen.
Je später ein juristischer Konflikt auftritt, desto mehr Kosten wird die mögliche Unterlassungsklage
nach sich ziehen. |
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Bei geschäftlichen Kennzeichen ist zwischen Unternehmenskennzeichen und Produktkennzeichen
zu unterscheiden. Unternehmenskennzeichen bezeichnen entweder den Inhaber oder das Unternehmen (bzw. einen Geschäftsbetrieb).
Produktkennzeichen bezeichnen demgegenüber Waren, Dienstleistungen oder Werke. Werktitel sind die Namen oder besonderen Bezeichnungen
von Druckschriften, Film-, Ton- oder vergleichbaren Werken.
Da ein Kennzeichen den Träger individualisieren und sich so von anderen Unternehmen oder Produkten unterscheiden soll,
können nur solche Zeichen rechtlichen Schutz genießen, die »unterscheidungskräftig« sind. Generische Begriffe und beschreibende
Angaben können daher grundsätzlich geschützt werden. Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter, Abbildungen, Zahlen,
Hörzeichen, Buchstaben, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form der Ware oder ihre Verpackung, geschützt werden.
Wie der Schutz eines Kennzeichens entsteht, entscheidet sich nach dessen Art. Bereits allein durch Benutzung im Geschäftsverkehr
können Unternehmenskennzeichen und Werktitel quasi geschützt sein. Einer Eintragung in ein Markenregister oder das Handelsregister
bedarf es eigentlich nicht. Allerdings ist zur Erleichterung des Nachweises, dass es sich um ein geschütztes Kennzeichen handelt,
die Eintragung als Marke im Markenregister oder die Veröffentlichung des Werktitels in einem Titelschutzanzeiger sehr zu empfehlen. |

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Vor der Wahl eines Namens als Unterscheidungsmerkmal für das eigene Unternehmen,
Produkt oder die Dienstleistung muss allerdings auch sichergestellt werden, dass nicht bereits ein Dritter diesen oder einen ähnlichen
Namen für den gleichen oder ähnlichen Zweck verwendet. Daher ist eine umfassende Recherche erforderlich, mit der darauf spezialisierte
Dienstleister beauftragt werden sollten. Wird die Recherche und die darauf aufbauende Überprüfung möglicher Kollisionen unterlassen,
drohen im Falle einer Verletzung bereits vorhandener Kennzeichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.
Die Eintragung einer Marke kann deutschlandweit, europaweit oder weltweit erfolgen. In Deutschland erfolgt die Eintragung bei dem Deutschen
Patent- und Markenamt, in Europa bei dem Harmonisierungsamt und international über die WIPO. |

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Eine geschützte URL ist noch lange kein geschützter Name. Domainnamen
genießen nur dann einen selbständigen Schutz, wenn sie ein Unternehmenskennzeichen oder einen Werktitel darstellen.
Ansonsten sind sie nicht geschützt – es sei denn, sie sind als Marke in einem Markenregister eingetragen. Die Registrierung
bei einer Domain-Vergabestelle spielt dabei keine Rolle.
Ist das Kennzeichen rechtlich geschützt, kann sich der Markeninhaber gegen die Gefahr von Verwechslungen anderer Zeichen mit
seinem geschützten Kennzeichen zur Wehr setzen (Unterlassung, Schadensersatz etc.). |
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01 analyse
zielgruppen
wettbewerb
unternehmen/produkt

02 strategie
markenvision und -kernwerte
markenpositionierung
markenarchitektur
naming
markenmanagement
markenschutz
markenstrategie
steuerung

03 identität
corporate design
corporate behaviour
corporate communication

04 kommunikation
kommunikationsstrategie
literatur
kampagne
internet
packaging
direktmarketing
handelsmarketing
kundenmagazin

05 implementierung
kontrolle

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